Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenreisen von Schröder Touristik
Allgemeine Reisebedingungen für Gruppen
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseunternehmen Schröder Touristik den verbindlichen Abschluss eines Reisevertrages an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen (Vertrag) und Sie diesen durch Ihre Unterschrift quittieren.
1.2. Der Anmeldende erklärt ausdrücklich für die vertragliche Verpflichtung aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer einzustehen.
2. Bezahlung, Überweisung
2.1. Schröder Touristik darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Bei Vertragsschluss erhebt Schröder Touristik keine Anzahlung. Ihren Reisepreis laut Ihrer Reisebestätigung/Rechnung leisten Sie bitte bis spätestens 21 Tage vor der Reise durch Überweisung auf die auf der Rechnung ausgewiesenen Bankverbindung, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.2. Leistet der Kunde die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Schröder Touristik zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Schröder Touristik berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Leistung
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unserer Angebote und Bestätigungen. Für die Richtigkeit von Hotel- und Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, wird keine Haftung übernommen.
3.2. Für die Einzelzimmerbuchung wird in den meisten Hotels ein Zuschlag erhoben. Die Ausstattung des Einzelzimmers kann von der im Programm beschriebenen Ausstattung der Doppelzimmer abweichen.
3.4. Die vereinbarten Leistungen umfasst nicht: a) Beaufsichtigung der Fahrgäste, b) Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder seine Fahrgäste im eingesetzten Fahrzeug zurücklassen, c) die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen.
3.5. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Schröder Touristik nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Schröder Touristik gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4. Preisänderungen
4.1. Schröder Touristik behält sich nach Maßgabe der § 651 f, 651 g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Schröder Touristik den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.4. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Schröder Touristik gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Schröder Touristik gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Veranstalter, Durchführung der Reisen
5.1. Voraussetzung für die Durchführung einer Reise ist eine jeweilige Mindestbeteiligung laut Vertrag. Bei Nichterreichen dieser Zahl oder wenn die Reise für Schröder Touristik aus anderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar werden würde, ist diese berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche von der Durchführung der Reise bis 2 Wochen vor Reiseantritt abzusehen. Sie werden in diesem Fall umgehend informiert. Bereits eingezahlte Reisegelder werden voll zurückerstattet.
6. Rücktritt durch Kunden
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, maßgeblich ist jedoch der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Schröder Touristik. Bei einem Rücktritt der gesamten Gruppe bis zum auf der Reisebestätigung ausdrücklich benannten Termin berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 100,00 €. Danach fallen folgende pauschalisierte Rücktrittsgebühren pro Person an.
Nach dem kostenfreien Stornotermin – 31. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
30. – 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
14. – 07. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
06. – 02. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
01. Tag vor Reisebeginn und No Show 90% des Reisepreises
6.2. Musical-, Konzert- und Theaterkarten werden in jedem Fall in voller Höhe berechnet.
6.3. Von den pauschalierten Stornierungskosten werden, sofern diese entstehen, ersparte Aufwendungen von Schröder Touristik in Abzug gebracht.
6.4. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, bei Auslandsreisen auch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
7. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
7.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Schröder Touristik infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadenersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Schröder Touristik vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Schröder Touristik vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Schröder Touristik unter den mitgeteilten Kontaktdaten zur Kenntnis zu bringen.
d) Der Vertreter von Schröder Touristik ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen
8. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften
8.1. Schröder Touristik wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
8.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Schröder Touristik die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisenden können Schröder Touristik ausschließlich an deren Sitz verklagen.
9.2. Für Klagen von Schröder Touristik gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Schröder Touristik vereinbart.
Reiseveranstalter ist:
Schröder Touristik
Norbert Schröder
Meisenweg 20
D-24537 Neumünster
Tel. +49-171-4156685
E-Mail : norbert@schroeder-touristik.de
Internet: www.schroeder-touristik.de
Stand dieser Fassung: Dezember 2025
